Teichordnung:


Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt. Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. EISANGELN AUF EIGENE GEFAHR !!!
Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung, oder Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Wir wünschen viel Erfolg bei dem Angeln an unseren Teichen


Besonderheiten am großen Mühlenteich in Herrhausen:

Geangelt werden darf nur mit Naturködern, Teigmischungen und Gummiwürmern/Maden.
Blinkern sowie das Angeln mit Spinnern, Wobblern ist untersagt. (Ausnahmegenehmigung in der Woche möglich, bitte beim Aufsichtspersonal erfragen.) Am großen Mühlenteich in Herrhausen ist jegliches Anfüttern untersagt.
Aufgrund der Größe der besetzten Fische ist ein Schnur- und Vorfachdurchmesser von mindestens 0,25 mm Pflicht. Wir empfehlen Hardmono oder Kevlarvorfach.



Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:

 

Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!

 

Der Angler hat für waidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.

 

Ruhe und Frieden beim Angeln an unseren Teichen ist unser oberstes Gebot.

 

Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen , Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich in Mülleimern zu entsorgen. (Parkplatz Herrhausen) Andernfalls erheben wir ein Ordnungsgeld von 50€.

 

ANFÜTTERN VERBOTEN !!! (Ausnahmen für Karpfenangler nach Absprache)

 

Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.

 

Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschliessend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen.

 

Es darf nur mit einschenkligen Haken geangelt werden, Keschern, Reissen etc, ist verboten.

 

Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.

 

Die Rollenbremse muss entsprechend der verwendeten Schnur so eingestellt sein das ein Schnurbruch auch bei größeren Fischen ausgeschlossen ist. Das Aufsichtspersonal behält sich vor das Angelgerät zu kontrollieren.

 

Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen!

 

Köderfische, auch tote dürfen nicht mitgebracht werden, diese sind bei der Aufsicht erhältlich und jederzeit vorrätig.

 

Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt. Eine Schlachtmöglichkeit gibt es auf Nachfrage in Herrhausen, die Schlachtabfälle sind allerdings mitzunehmen.

 

Alle Graskarpfen und Karpfen über 60cm sind ganzjährig geschont. Raubfische sind freigegeben. Welse ab 1m, Hechte ab 75cm und Zander ab 60cm dürfen pro Angler am Tag insgesamt 2 Stück entnommen werden. Störe ab 120cm einer pro Angler. Das Angeln auf Raubfisch ist nur mit Stahlvorfach gestattet. Alle anderen Fischarten sind ohne Fangbegrenzung freigegeben.

 

Sollte der Haken zu tief sitzen, so ist er auf keinen Fall “ herauszuoperieren” sondern das Vorfach kurz vor dem Fischmaul abzuschneiden. Für den Fisch ist dieses Verfahren unschädlicher als eine stark blutende Wunde.

 

Wer einen zufällig gefangenen, geschonten Fisch entnimmt, muss den Fisch mit 15 € pro kg ersetzen und erhält Teichverbot.

 

Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört. Eventuell unrechtmässig gefangene Fische werden bei Regelverstoß an die anderen, anwesenden Angler verteilt !

 

Wer nach Ablauf der Angelkarte ohne Absprache weiter angelt, erhält eine Strafanzeige wegen Fischwilderei.

 

Der Angelplatz ist umgehend zu räumen. Ohne Angelerlaubnis ist der Aufenthalt auf unseren Anlagen v e r b o t e n. Wir erheben ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,- Euro.

 

Der Angler erklärt sich mit Lösen der Angelerlaubniskarte damit einverstanden, dass eventuelle Bildaufnahmen von ihm und seinen Fängen zu Werbezwecken veröffentlicht werden.