Neue Teichordnung ab 01.01.2012:
Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:
- Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt. Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Eisangeln auf eigene Gefahr.
- Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!
- Zum Lösen einer Angelkarte benötigt man im Angelparadies Herrhausen keinen Angelschein, Sportfischerprüfung etc., aber zum Töten der Fische schon. Es gibt die Möglichkeit, in Vorbereitung auf die Sportfischerprüfung, zusammen mit einem Angler mit Sachkundenachweis zu angeln, wenn dieser die gefangenen Fische tötet.
- Nach dem Tierschutzgesetz ist zum Töten von Wirbeltieren, also auch den Fischen, ein Sachkundenachweis vorgeschrieben: z.B. Sportfischerprüfung, Fischereischein, Tötungsschein (Schlachter etc.), Jagdschein, ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Jegliches Anfüttern ist untersagt.
- Aufgrund der Größe der besetzten Fische empfehlen wir einen Schnur- und Vorfachdurchmesser von mindestens 0,25 mm, um Abrisse der großen Fische zu vermeiden.
- Erlaubt sind Naturköder an einem Einzelhaken pro Rute: Würmer, Maden, Bienenmaden, Teboraupen, Forellenteige, Garnelen.
- Kunstköder sind mit Einzelhaken bis 10cm Größe erlaubt. (Zwillinge/Drillinge sind verboten)!
- Das Spinnfischen ist Verboten, und nur auf Absprache mit dem Betreiber gestattet.
- Wir empfehlen, um Abrisse zu vermeiden, Hardmono oder Kevlarvorfach zu verwenden.
- Der Angler hat für waidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
- Ruhe und Frieden beim Angeln an unseren Teichen ist unser oberstes Gebot. Jeder Angelgast soll seine Freizeit ungestört und im Einklang mit der Natur genießen dürfen.
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich zu entsorgen. Mülltüten stellen wir gerne zur Verfügung. Bei Verschmutzung der Angelplätze behalten wir uns vor, ein Ordnungsgeld von 50€ zu erheben.
- Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.
- Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen.
- Keschern, Reißen der Fische etc, ist verboten.
- Die Ruten müssen mit wenigen Schritten erreichbar sein. Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen!
- Köderfische aus Fremdgewässern, auch Tote, dürfen nicht mitgebracht werden. Köderfische in allen Größen sind bei uns erhältlich.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt. Eine Schlachtmöglichkeit gibt es auf Nachfrage.
- Keine Fangbegrenzung für Forellen und Saiblinge!
- Alle anderen Fische außer Salmoniden, Forellen und Saiblinge sind ganzjährig geschont.
- Das Angeln auf Raubfisch ist nur nach Absprache mit den Betreiber gestattet.
- Sollte der Haken bei geschonten Fischen zu tief sitzen, so ist er auf keinen Fall “ herauszuoperieren” sondern das Vorfach kurz vor dem Fischmaul abzuschneiden. Für den Fisch ist dieses Verfahren unschädlicher als eine stark blutende Wunde.
- Wer einen zufällig gefangenen, geschonten Fisch entnimmt und tötet, muss den Fisch mit 15 € pro kg ersetzen.
- Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört.
- Es ist jederzeit möglich, die Angelkarte nach Ablauf der Angelzeit nachzulösen. Wir behalten uns vor, beim Weiterangeln nach Ablauf der Angelkarte ohne Absprache mit der Teichaufsicht, eine Strafanzeige wegen Fischwilderei zu stellen. (Unsere Handy-Nummern hängen an allen Teichanlagen aus - für schnelle Absprachen)
- Ohne Angelerlaubnis ist der Aufenthalt auf unseren Anlagen verboten. Besucher und Angelbegleiter melden sich bei der Teichaufsicht bitte an und dürfen nicht mit angeln. Beim Nachtangeln müssen alle Begleitpersonen eine Angelkarte lösen.Der Angler erklärt sich mit Lösen der Angelerlaubniskarte damit einverstanden, dass eventuelle Bildaufnahmen von ihm und seinen Fängen zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Sollte jemand nicht damit einverstanden sein, bitte bei der Aufsicht melden.
Wir wünschen allen Anglern viel Spaß an unseren Gewässern und ein dickes Petri.
